Balkonkraftwerk anmelden, so gehts

Was in den Werbeprospekten der Discounter so einfach aussieht: „Kaufen, Aufbauen und in die Steckdose stecken“, ist in der Praxis etwas komplexer. Zumindest derzeit noch, denn es sind Vereinfachungen in Aussicht. Hier aber zumindest der aktuelle Stand zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks (Am Beispiel einer Anmeldung in Hamburg).

1. Anmeldung beim Marktstammdatenregister

Der ersten Schritt der Balkonkraftwerk-Anmeldung führt zum so genannten MaStR, also dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dieses Register enthält alle Informationen zu sowohl Gas- als eben auch Stromerzeugungsanlagen in Deutschland.

Neben der generellen Einsicht der öffentlichen Stammdaten kann hier ein Betreiberwechsel oder eben die Neuregistrierung vorgenommen werden. Eine super Hilfe für die benötigten Schritte die für die Eintragung erforderlich sind, ist das Hilfe-Video welches die Bundesnetzagentur bereit stellt:

Muss ich mich dort überhaupt registrieren?

Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird. Die Pflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen.
Quelle: marktstammdatenregister.de/Welche-Anlagen-Muessen-Registriert-werden

Wenn du die Eintragung erfolgreich gemäß der Anleitung Anmeldung eines Balkonkraftwerks durchlaufen hast, bekommst du eine Reihe von Nummern ausgewiesen. Diese werden u.a. beim zweiten Schritt benötigt.

Du bekommst deine persönliche MaSrR-Nummer genannt, die dich als Anlagenbetreiber ausweist. In meinem Fall ABRxxxxxxxxxxxx also die drei Buchstaben gefolgt von 12-Ziffern.

Die zweite Kennung ist deine MaStR-Nummer der Stromerzeugungseinheit. Diese lautet SEExxxxxxxxxxxx. Also SEE + 12 Ziffern.

Die letzte Nummer ist die MaStR-Nummer der EEG-Anlage. Sie ist in der Form: EExxxxxxxxxxxx. Also EE + Ziffern.

Neben diesen Nummern gibt es ein förmliches Dokument, welches die Eintragung dokumentiert. In diesem wird übrigens auch auf die öffentliche Ausweisung der Standortangaben hingewiesen, wenn die registrierte PV-Anlage größer als 30 kW ist. Da wir in diesem Fall ja von einem Balkonkraftwerk sprechen, betrifft uns dieses Detail nicht.

2. Anmeldung beim Stromnetzbetreiber

Dieser zweite Punkt mag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aussehen. Auch sind die Medien z.T. voll von Hinweisen die eine Vereinfachung der Anmeldeprozesse prognostizieren. Am Beispiel der Balkonkraftwerk-Anmeldung in Hamburg, ist es das Stromnetz Hamburg welches für uns zuständig ist. Auf deren Seite werden u.a. umfassende Informationen für die „Steckerfertigen Photovoltaikanlagen“ aufgeführt. Eine gute Anlaufstelle ist hier u.a.: https://www.stromnetz-hamburg.de/fuer-erzeuger/erzeugungsanlagen-speicher/steckerfertige-pv-anlage

Zählerumbau und Energieeinspeisesteckdose sind erforderlich

Im Rahmen der Anmeldung des Balkonkraftwerks gegenüber dem Netzbetreiber wird im Regelfall auch der Stromzähler getauscht werden. Details und technische Vorgaben zur finalen Installation beschreibt u.a. auch der VDE (Verband der Elektrotechnik): https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

Die Installation über ein Stecksystem muss u.a. den Normen DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1  entsprechen oder alternativ fest angeschlossen erfolgen.

Nach der Registrierung eines Kundenkontos im Hausanschlussportal Hamburg kann der Antrag zur Anmeldung ausgefüllt werden. Wenn alle benötigten Informationen und Unterlagen vorhanden sind, kann der Prozess zügig abgeschlossen werden.

Wenn noch etwas fehlt, kann der Entwurf des Antrags jeder Zeit unter „Meine Anträge“ zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Benötigte Werte und Informationen:

  • Die Zählernummer
  • Die MaStR-Registrierungsnummer „SEExxx“
  • Dokument (PDF) Herstellerdatenblatt der Erzeugungseinheit (Hier geht es um die technischen Daten des Wechselrichters)
  • Dokument (PDF) „Einheitenzertifikat/Konformitätserklärung der Erzeugungseinheit“
  • Dokument (PDF) „Zertifikat für den NA-Schutz“

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